1. Wettkampf im Herausforderungsmodus 2017

Am 29.03.2017 war es soweit, Schützen der SLG Karlsbad und SLG Oberderdingen trafen sich in Bretten zum ersten Wettkampf des Herausforderungsmodus im Landesverband Baden-Württemberg.

Da die SLG Karlsbad keinen eigenen Stand besitzt, mietet sich diese jeden zweiten Mittwoch beim KKS 1923 Bretten e.V. ein.

Jeweils 6 Aktive Schützen der Mannschaften traten zum Kräftemessen in der zuvor vereinbarten Disziplin PP1 gegeneinander an.

Von vornherein war klar das das Schießen nur an zweiter Stelle stehen wird und soll.
Kameradschaftspflege stand im Vordergrund.

Nach knapp gewonnenem Sieg der SLG Karlsbad ging es zum gemütlichen Teil über.

Stephan Jenz (1.Vorstand SLG Oberderdingen) übereichte das mitgebrachte Gastgeschenk in Form eines „kleinen“ Weinkorbs an Sascha Ebel (2. Vorstand SLG Karlsbad) und sprach gleichzeitig eine Herausforderung zu einer Revanche aus. Diese wurde an Ort und Stelle auch angenommen.

Im Anschluss richteten die Gastgeber der SLG Karlsbad eine üppige Vesper für alle beteiligten her.
Für jeden Geschmack war etwas dabei.

So ging es dann bei Speis und Trank bis in die späten Abendstunden.

Als Resümee der beteiligten SLG´n steht aber fest, es war nicht der letzte Wettkampf in dieser Art.

Mit sportlichem Gruß
Peter Meier

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Ausschreibung Landesmeisterschaft Dienstpistole

Disziplinen: DP 1, DP 1 vor 1945, DP 1 offen, DP 2, DP 2 offen, DP 3 vor 1945,
DP 3, DR, SAR 1 und SAR 2
(Aktuelle Dienstpistolenliste vom 02.03.2015 beachten)

Termin: Sa. 20. Mai 2017 von 09:00 – 17:00 Uhr
              So. 21. Mai 2017 von 10:00 – 16:00 Uhr

Ort: Schützenhaus Oberderdingen

  Ausschreibung_DP_2017.pdf (47,0 KiB, 1.733 hits)

Ausschreibung Landesmeisterschaften ZG1/ZG4 BW 2017

Ausschreibung Landesmeisterschaften ZG1 / ZG4 BW 2017

Termin: 22. + 23. April 2017

  • Samstags 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Sonntags 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Ort: Schießanlage Backnang / Anfahrtsskizze

Die Anmeldung zum Wettkampf kann NUR Online erfolgen!


Ausschreibung LM BW 2017 ZG1-ZG4


Achtung:

  • Es handelt sich bei den Klassen ZG4 .308 und ZG4 mod. .308 um geringfügige Abwandlungen der Sportordnung ZG4.
  • Es obliegt dem Schützen zu beweisen, dass die Waffe in einer regulären Armee, bei der Polizei oder der Zollverwaltung als Zielfernrohrgewehr eingeführt wurde. Bei der Waffenabnahme oder einer Kontrolle ist auf Verlangen ein entsprechender Beweis vorzulegen.