Die angebotenen Formulare dürfen nicht abgeändert werden.
Waffenrechtliche Bedürfnisse:
Anträge auf waffenrechtliche Bedürfnisse (Anträge gem. § 14 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 WaffG) sind grundsätzlich beim zuständigen Beauftragten für waffenrechtliche Bedürfnisse im Landesverband Baden-Württemberg, Herrn Martin Schmieg zu stellen.
Die Vorlagen für den PC sind so gestaltet, dass Sie bequem ausgefüllt werden können. Die grau unterlegten Formularfelder verbergen teilweise eine Auswahl. Um diese zu aktivieren am besten mit der Tabulatortaste von Feld zu Feld springen.
Hinweis bei Antragstellung Kopie/n der WBK beifügen!
Die PDF Dateien am besten lokal abspeichern und im Acrobat Reader öffnen um die Formularfunktion vollständig nutzen zu können. Im Browser funktionieren diese nicht.
Organisatorisches:
Inhalte | am Computer ausfüllbar | per Hand ausfüllbar | Stand: |
---|---|---|---|
Änderung SLG-Zugehörigkeit | |||
Antrag Leistungsabzeichen | 24.03.2023 | ||
Schießbucheinleger BDMP | |||
Einverständniserklärung Jugend Stand: 03.2018 |